roter Panda
VOGELPARK AVIFAUNA

Parkordnung

Es wurden eine Reihe von Regeln aufgestellt, um die Sicherheit der Besucher, der Vögel und der Gebäude im Vogelpark zu gewährleisten. Jeder Besucher muss sich daran halten, um einen sicheren und angenehmen Besuch zu gewährleisten. Diese Regeln gelten beim Betreten unseres Vogelparks.

Papagei

Parkordnung Vogelpark Avifauna

1. Zugang

  • Der Besuch des Parks ist nur im Besitz einer gültigen Eintrittskarte gestattet und während der
    offizielle Öffnungszeiten von 9.00 bis 18.00 Uhr
  • Jeder, der sich im Park aufhält, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein und diese vorzeigen
    Anfrage anzeigen. Sie sollten dieses Ticket daher während des Besuchs sorgfältig aufbewahren. Es
    Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Parks ihre Gültigkeit. Bei Bedarf können Sie parken
    zwischenzeitlich verlassen, nur in Absprache und unter Mitwirkung der Kassierer.

2. Allgemein

  • Das Betreten des Parks und das Parken erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Das Begehen ist nur auf den markierten Wegen erlaubt.
  • Alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen sind für die ihnen unterstellten Personen im Park verantwortlich
    Besuche.
  • Unbegleiteten Kindern kann die Einreise verweigert werden.
  • Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie während des Besuchs (ungerechtfertigte) Unannehmlichkeiten erlebt haben, können Sie dies tun
    Beanstandung an der Kasse oder Rezeption des Parks und schriftlich festhalten.

3. Schleierheide

  • Die Sicherheitsvorschriften, die durch Schilder oder Anweisungen des Personals kommuniziert werden
    angegebenen sind vollständig und unverzüglich zu befolgen.
  • Im Zusammenhang mit Ihrer eigenen Sicherheit und der unserer Tiere ist es nicht gestattet, die Tiere zu streicheln oder zu berühren
    berühren.
  • Das Füttern der Tiere ist nicht erlaubt, mit Ausnahme von Nektarbechern im Lori Landing und
    Fischfutter.
  • Das Ablassen von Abfällen oder anderen Gegenständen in den Tiergehegen ist ebenso strengstens untersagt
    Hände, Finger, Stöcke oder andere Gegenstände durch die Gitterstäbe oder Zäune stecken.

4. Unglück

  • Im Notfall haben Sie den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten.
  • Unmittelbar nach Meldung an die 112 sollten Sie sich immer an die Avifauna Notrufnummer (0172 –
    487459).

5. Mitgebrachte Sachen

  • Radios und andere Tongeräte dürfen nicht benutzt werden, da sie Belästigungen verursachen können
    sowohl Tiere als auch andere Besucher.
  • Rollgeräte wie (Kinder-)Fahrräder, Rollschuhe und Skateboards sind nicht erlaubt. Kinder- u
    Ausgenommen hiervon sind Kinderwagen, Laufräder und Kinderroller sowie Rollstühle und Rollatoren.
  • Der Besitz von Waffen und/oder das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ist verboten. Bei Erkennung
    gilt die sofortige Räumung des Parks ohne Kostenersatz.

6. Haustiere und Tiere

  • Haustiere sind im Park nicht erlaubt. Dies liegt daran, dass es immer mehr Bereiche gibt, in denen Sie als Besucher sind
    Spaziergänge zwischen den Tieren. Das kann Tiere erschrecken, sich verletzen oder sogar an Krankheiten erkranken.
  • Assistenzhunde sind zugelassen, wenn sie anerkannt ausgebildet und eindeutig als Assistenzhunde erkennbar sind.

7. Aussehen

  • Vogelpark Avifauna bittet um angemessene Kleidung. Mindestens einer sollte auch bei hohen Temperaturen eingesetzt werden
    Hemden, Shorts und Schuhwaren.

8. Fotografieren und Filmen

  • Das Fotografieren und Filmen im Park ist erlaubt, sofern es für den eigenen Gebrauch ist.
  • Professionelles Fotografieren und Video für kommerzielle Zwecke ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet
    der Abteilung Marketingkommunikation.
  • Es ist möglich, dass Sie als Besucher gefilmt oder fotografiert werden. Vogelpark Avifauna behält sich dieses Recht vor
    Material zur Veröffentlichung.

9. Kameras

  • Wir weisen darauf hin, dass zum Schutz sowohl eine sichtbare als auch eine unsichtbare Kameraüberwachung vorhanden ist
    Ihrer eigenen und unserer Sicherheit und unseres Eigentums.

10. Attraktionen, Präsentationen und Fütterungen

  • Die Benutzung der Spielplätze, Spielgeräte etc. erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei der Nutzung von Attraktionen und sonstigen Einrichtungen gelten die Hinweise/Benutzungsregeln, die auf der
    Schildern oder Hinweisen der Parkmitarbeiter ist Folge zu leisten.
  • Das Management behält sich das Recht vor, Attraktionen zu schließen. Gründe dafür können sein; Die
    Wetterbedingungen, notwendige Wartung und zu hohe oder zu geringe Besucherzahlen.
  • Das Management behält sich außerdem das Recht vor, Änderungen an den öffentlichen Feeds vorzunehmen und
    oder ohne Angabe von Gründen stornieren.

11. Schäden

  • Der Park wird sorgfältig gepflegt. Dennoch kann man mit weniger angenehmen Dingen konfrontiert werden.
    Wenn Sie auf eine solche Situation stoßen, werden Sie gebeten, dies immer sofort einem der zu melden
    Parkmitarbeiter.
  • Schäden müssen immer sofort gemeldet werden, damit sie vor Ort aufgenommen werden können (vgl
    Haftung). Ein Schadensersatz bei Benachrichtigung zu einem anderen Zeitpunkt ist in jedem Fall ausgeschlossen.
  • Auch ein Fall, in dem Sie unbeabsichtigt einen Schaden verursachen, muss gemeldet werden.

12. Haftung

  • Vogelpark Avifauna haftet nur für Schäden, die während eines Besuchs verursacht werden
    Vogelpark in den Fällen, in denen ein Mangel vorliegt, der dem Vogelpark oder seinen Mitarbeitern zuzurechnen ist
    zuzurechnen ist.

13. Werbung und Verkauf

  • Es ist nicht gestattet, Dienstleistungen und/oder Produkte im Park oder im Park zu bewerben oder zu verkaufen
    Zufahrtsstraßen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Verwaltung Vogelpark Avifauna.

14. Verwijderung

  • Weisungen des Personals und/oder Vorschriften auf den Schildern sind unbedingt zu beachten.
  • Physische oder verbale Gewalt oder anderweitig unerwünschtes Verhalten gegenüber anderen Besuchern und unseren Mitarbeitern
    wird nicht geduldet. Personen, die sich nicht an die Hausordnung halten, können des Parks verwiesen werden
    und haben keinen Anspruch auf Kostenersatz.
  • Personen, die unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss stehen, wird der Zutritt verweigert oder entfernt
    Park ohne Kostenerstattung entfernt.

15. Parken

  • Auf dem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung und es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km pro Auto
    Uhr. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  • Lassen Sie keine Wertsachen oder Haustiere im Auto oder auf dem Parkplatz.
  • Autos, die eine Ausfahrt für anderen Verkehr blockieren, werden entfernt. Die Kosten hierfür werden
    gehen zu Lasten des Fahrzeughalters.
  • Das Parken auf Behindertenparkplätzen ist nur mit gültigem Behindertenausweis gestattet, der zur Kontrolle sichtbar sein muss
    muss im Auto vorhanden sein.
  • Vogelpark Avifauna haftet nicht für Schäden am Auto, unabhängig von der Ursache, es sei denn, dies ist der Fall
    durch eigenes Personal im Rahmen von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit verursacht wurden.
  • An stark frequentierten Tagen kann die Nachfrage nach Parkplätzen höher sein als das Angebot. In diesem
    In solchen Fällen wird vom Personal eine Alternative angegeben.
  • Fahrräder und Mopeds müssen in den Fahrradunterständen abgestellt werden.

16. Sonstiges

  • Es ist verboten, in den Innenbereichen zu rauchen.
  • Die Gastronomiebetriebe im Park sind komplett rauchfrei.
    Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Parkordnung berührt die Gültigkeit aller anderen nicht
    vorschreiben. In Angelegenheiten und Veranstaltungen, die nicht unter diese Parkordnung fallen, entscheidet die Parkverwaltung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Besuch und hoffen, dass diese Parkordnung dazu beiträgt.

Avifauna Tränenrahmen